E-Passbild ab Mai 2025

Die Bundesregierung hat zum Ende 2020 hin ein neues Gesetz zur Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten verabschiedet, das so genannte Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“.

Was heißt das jetzt konkret?

  • Ab Mai 2025 dürfen die Ämter nur noch unbearbeitete Fotodateien zur Erstellung von Ausweisdokumenten verwenden, das idealerweise „roh“ direkt vom Aufnahmemedium ohne irgendeine Form der Anpassungen an das Amt übertragen wird. Sämtliche Bildbearbeitung ist verboten. Das klassische gedruckte Bild ist dann nicht mehr nutzbar.

Muss ich meine Bilder direkt beim Amt erstellen lassen?

  • Nein. Viele Ämter werden zwar selbst Fotos erstellen oder extra dafür Foto-Automaten anschaffen. Dennoch bieten wir Fotografen weiterhin professionelle Passfotos an.

Was ist der Vorteil von einem Fotografenbesuch?

  • Wir bieten euch jahrelange Erfahrung in dem Bereich und kennen die Spielräume an Freundlichkeit, die das Bild haben darf.
  • Personen mit Brille haben immer Nachteile bei Fotoautomaten und Amateuren und werden oft gebeten die Brille abzusetzen. Wir fotografieren euch mit eurer Brille, damit ihr so ausseht wie es euem täglicher Look entspricht.
  • Kinder und vor allem Babys sind im Bereich der Passbildfotografie nicht leicht abzulichten. Wir kennen viele Tricks Kinder zu motivieren. Für Babys haben wir extra einen Bean-Bag, auf dem auch die aller neusten Weltbewohner entspannt liegen können.
  • Ältere Menschen haben teilweise durch körperliche Beeinträchtigungen gar nicht die Möglichkeit ein Amt aufzusuchen. Wir kommen auch in Altenheime und nach Hause.
  • Geistig beeinträchtigte Mitmenschen oder Mitmenschen mit besonderen Auffälligkeiten (wie z.B. Autismus) brauchen besonders viel Hingabe und einen liebevollen Umgang.

Wie ist der Ablauf beim Fotografen?

  1. Wir erstellen wie gewohnt die Aufnahme nach den Vorgaben der Bundesdruckerei und anderer Behörden.
  2. Das digitale Bild wird via Software den Vorgaben entsprechend geprüft und dann in eine sichere geprüfte Cloud (gemäß BSI TR-03170) hoch geladen.
  3. Der Kunde erhält von uns einen QR-Code und zahlt.
  4. Den QR-Code einfach den Behörden vorzeigen. Diese können die Datei herunterladen und nutzen.

Habt ihr noch weitere Fragen? Dann schreibt uns doch einfach.

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